Praktikantenvertrag (Muster)

Dieser Praktikantenvertrag ist nur ein Beispiel!!! Die Verträge bei den Unternehmen sind häufig anders aufgebaut.
Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Vertragsinhalte des Mustervertrages auch in denPraktikumsverträgen enthalten sind.

Wichtig: Der Mustervertrag gilt nur nicht für Praxissemester. Für Praxissemester gibt es extra Praxissemesterverträge bei der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

 
zwischen der Firma......................................................................................................................

und

Frau/Herrn...................................................................................................................................

Student/in an der

  • Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
  • Hochschule für Bildende Künste
  • Technischen Universität Braunschweig
  • Technischen Universität Clausthal

Studiengang:...................................................................
wird hiermit folgender
Praktikumsvertrag geschlossen.

Praktikumsvertrag
 

§1

  1. Die Firma verpflichtet sich, die Praktikantin/den Praktikanten in der Zeit vom ................bis................zur Vermittlung von Erfahrung in Kenntnissen im Bereich........................................im Betrieb einzusetzen.
  2. Die sachliche und zeitliche Gliederung des Praktikums bleibt einem gesondert aufzustellenden vorbehalten.
  3. Durch dieses Praktikum besteht kein Anspruch auf ein Arbeitsverhältnis.
  4. Auf das Praktikumsverhältnis finden gemäß §19 BBiG die §§ 3 bis 19 BBiG.
 

§2

  1. Der erste Monat, also die Zeit vom..............gilt als Probezeit. Innerhalb dieser Zeit können beide Seiten den das Verhältnis ohne Fristen einhalten zu müssen kündigen.
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  2. Nach Ablauf der Probezeit ist der Vertrag
    ordentlich kündbar durch die Praktikanten/den Praktikanten mit einer Frist von vier Wochen.
    außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
    In beiden Fällen muss die Kündigung schriftlich erfolgen, mit der Angabe der Kündigungsgründe.
  3. Das Praktikum endet Ablauf des in §1 Abs.1 genannten Zeitraumes, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf.
 

§3

  1. Die Praktikantin/der Praktikant erhält monatliche Unterhaltsbeihilfe von............DM brutto, fällig zum jeweiligen Monatsende.
  2. Der Urlaub der Praktikantin/des Praktikanten beträgt pro Kalenderjahr 24 Werktage, wobei Unterhaltsbeihilfe weitergewährt wird.
 

§4

Die Dauer der täglichen Arbeitszeit beträgt.....Stunden. Sie beginnt um......Uhr bei einer Pause von ....... Minuten.

 

§5

Die Firma verpflichtet sich,

  1. der Praktikantin/dem Praktikanten die ihr/sein Fachgebiet betreffenden praktischen Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, soweit dies im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten liegt;
  2. auf ihre/seine Eignung zu achten und ggf. die Zweckmäßigkeit der Fortsetzung des Praktikums zu erörtern,
  3. ihr/ihm kostenlos erforderliche Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen,
  4. den Praktikumvertrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer registrieren zu lassen,
  5. ihrer/seiner Meldepflicht gegenüber der für die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge zuständigen nachzukommen und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
  6. die Praktikantin/den Praktikanten bei der zuständigen Unfallversicherung zu melden.
  7. eine Betriebshaftpflichtversicherung zugunsten der Praktikanten/des Praktikanten abzuschließen, bzw. sie/ihn in den Schutz einer bereits bestehenden einzubeziehen.
  8. der Praktikantin/dem Praktikanten ist nach Beendigung des Praktikums ein qualifiziertes Zeugnis sowie einen Praktikumnachweiß entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Hochschule zu erstellen.
 

§6

  1. Die Praktikantin/der Praktikant verpflichtet sich,
    1. den Ausbildungsplan einzuhalten und die ihr/ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen,
    2. die übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen und die gegebenen Weisungen wahrzunehmen,
    3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln,
    4. die Interessen der Firma zu wahren und über Betriebsvorgänge - auch nach Beendigung des Praktikums - Stillschweigen zu bewahren,
    5. bei Fernbleiben der Firma unter Angabe des Grundes unverzüglich zu benachrichtigen und im Falle einer Erkrankung bis zu dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
    6. die tägliche Einsatzzeit gemäß § 4 einzuhalten.
  2. Die Praktikantin/der Praktikant haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
 

§7

(Besondere Vereinbarung)
 

§8

Mündliche Nebenabsprachen besehen darüber hinaus nicht. Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich festzulegen.
 

Für die Firma Praktikantin/Praktikant

 
...............................,den....................... ............................,den.......................