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Praktikantenvertrag (Muster)
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Dieser Praktikantenvertrag
ist nur ein Beispiel!!! Die Verträge bei den Unternehmen sind häufig
anders aufgebaut. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die
Vertragsinhalte des Mustervertrages auch in denPraktikumsverträgen
enthalten sind.
Wichtig: Der Mustervertrag gilt nur nicht
für Praxissemester. Für Praxissemester gibt es extra
Praxissemesterverträge bei der Fachhochschule
Braunschweig/Wolfenbüttel |
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Firma......................................................................................................................
und
Frau/Herrn...................................................................................................................................
Student/in an der
- Fachhochschule
Braunschweig/Wolfenbüttel
- Hochschule für Bildende Künste
- Technischen Universität
Braunschweig
- Technischen Universität Clausthal
Studiengang:................................................................... wird
hiermit folgender Praktikumsvertrag
geschlossen.
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Praktikumsvertrag
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§1 |
- Die Firma verpflichtet sich, die
Praktikantin/den Praktikanten in der Zeit vom
................bis................zur Vermittlung von Erfahrung in
Kenntnissen im Bereich........................................im Betrieb
einzusetzen.
- Die sachliche und zeitliche Gliederung des
Praktikums bleibt einem gesondert aufzustellenden vorbehalten.
- Durch dieses Praktikum besteht kein Anspruch
auf ein Arbeitsverhältnis.
- Auf das Praktikumsverhältnis finden gemäß
§19 BBiG die §§ 3 bis 19 BBiG.
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§2 |
- Der erste Monat, also die Zeit
vom..............gilt als Probezeit. Innerhalb dieser Zeit können
beide Seiten den das Verhältnis ohne Fristen
einhalten zu müssen kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich
erfolgen.
- Nach Ablauf der Probezeit ist der
Vertrag
ordentlich kündbar durch die Praktikanten/den Praktikanten
mit einer Frist von vier Wochen. außerordentlich ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In beiden
Fällen muss die Kündigung schriftlich erfolgen, mit der Angabe der
Kündigungsgründe.
- Das Praktikum endet Ablauf des in §1 Abs.1
genannten Zeitraumes, ohne dass es einer besonderen Erklärung
bedarf.
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§3 |
- Die Praktikantin/der Praktikant erhält
monatliche Unterhaltsbeihilfe von............DM brutto, fällig zum
jeweiligen Monatsende.
- Der Urlaub der Praktikantin/des Praktikanten
beträgt pro Kalenderjahr 24 Werktage, wobei Unterhaltsbeihilfe
weitergewährt wird.
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§4 |
Die Dauer der täglichen Arbeitszeit
beträgt.....Stunden. Sie beginnt um......Uhr bei einer Pause von .......
Minuten. |
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§5 |
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Die Firma verpflichtet sich,
- der Praktikantin/dem Praktikanten die
ihr/sein Fachgebiet betreffenden praktischen Kenntnisse und Erfahrungen
zu vermitteln, soweit dies im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten
liegt;
- auf ihre/seine Eignung zu achten und ggf.
die Zweckmäßigkeit der Fortsetzung des Praktikums zu erörtern,
- ihr/ihm kostenlos erforderliche
Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen,
- den Praktikumvertrag bei der zuständigen
Industrie- und Handelskammer registrieren zu lassen,
- ihrer/seiner Meldepflicht gegenüber der für
die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge zuständigen nachzukommen
und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
- die Praktikantin/den Praktikanten bei der
zuständigen Unfallversicherung zu melden.
- eine Betriebshaftpflichtversicherung
zugunsten der Praktikanten/des Praktikanten abzuschließen, bzw. sie/ihn
in den Schutz einer bereits bestehenden einzubeziehen.
- der Praktikantin/dem Praktikanten ist nach
Beendigung des Praktikums ein qualifiziertes Zeugnis sowie einen
Praktikumnachweiß entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Hochschule zu
erstellen.
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§6 |
- Die Praktikantin/der Praktikant verpflichtet
sich,
- den Ausbildungsplan einzuhalten und die
ihr/ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen,
- die übertragenen Arbeiten gewissenhaft
auszuführen und die gegebenen Weisungen wahrzunehmen,
- die Betriebsordnung, die Werkstattordnung
und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Werkzeuge,
Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln,
- die Interessen der Firma zu wahren und
über Betriebsvorgänge - auch nach Beendigung des Praktikums -
Stillschweigen zu bewahren,
- bei Fernbleiben der Firma unter Angabe des
Grundes unverzüglich zu benachrichtigen und im Falle einer Erkrankung
bis zu dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
- die tägliche Einsatzzeit gemäß § 4
einzuhalten.
- Die Praktikantin/der Praktikant haftet nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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§7 |
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(Besondere
Vereinbarung) |
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§8 |
| Mündliche Nebenabsprachen besehen darüber
hinaus nicht. Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich
festzulegen. |
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Für die Firma
Praktikantin/Praktikant |
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| ...............................,den.......................
............................,den....................... |
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