Die Vorpraktikumsarten
Es werden folgende Vorpraktikumsarten unterschieden:
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Vorpraktikum: Hier besteht
das Praktikum nur aus einem reinen Vorpraktikum.
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Vorpraktikum unterteilt:
in ein Grund- und Fachpraktikum bei TU - Studiengängen.
in eine Grund- und Fachausbildung bei FH - Studiengängen
Zeitpunkt und Dauer der verschiedenen
Praktika sind den Praktikumsrichtlinien der jeweiligen Hochschulen zu
entnehmen.
Anerkennung von Praktikumsleistungen
Für die Anerkennung der Praktikumsleistungen
der Universitäten sind die Praktikantenämter,
für die Anerkennung von Praktikumsleistungen der Fachhochschule ist
das Immatrikulationssamt
zuständig.
Praxissemester
Zusätzlich zum erforderlichen Vorpraktikum
sind bei der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel zwei Praxissemester
für jeden Fachbereich - mit Ausnahme des Fachbereichs Sozialwesen -
durchzuführen.
Diese sollten wie die Vorpraktika möglichst in Unternehmen stattfinden.
Im ersten Praxissemester werden in der Regel die Studienarbeiten und
im zweiten Praxissemester die Diplomarbeiten angefertigt.
Für die Praxissemester ist das Berufspraxisbüro zuständig, hier
kann in die Richtlinien für die Durchführung von Praxissemestern eingesehen
werden.
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