Über das Praktikum

Warum Praktikum?

Das absolvieren eines Praktikums in vielen Studienfächern ist Pflicht.
Es soll den Studierenden einen Einblick in die praktischen Grundlagen seines späteren Arbeitsbereichs vermitteln und daher möglichst in einem Unternehmen durchgeführt werden.
Es ist zum Verständnis der Vorlesungen und zur Mitarbeit in den Übungen in den Studiengängen erforderlich.

Die Ziele des Praktikums sind:

  • Aneignung von Grundkenntnissen des entsprechenden Studienganges.
  • Kennlernen der sozialen Verhältnisse sowie und er Organisationsstrukturen in einem Unternehmen.
  • Kennlernen der Arbeitsweisen in dem jeweiligen späteren Aufgabengebiet.

Die Vorpraktikumsarten

Es werden folgende Vorpraktikumsarten unterschieden:

  1. Vorpraktikum: Hier besteht das Praktikum nur aus einem reinen Vorpraktikum.
  2. Vorpraktikum unterteilt:
    in ein Grund- und Fachpraktikum bei TU - Studiengängen.
    in eine Grund- und Fachausbildung bei FH - Studiengängen

Zeitpunkt und Dauer der verschiedenen Praktika sind den Praktikumsrichtlinien der jeweiligen Hochschulen zu entnehmen.


Anerkennung von Praktikumsleistungen

Für die Anerkennung der Praktikumsleistungen der Universitäten sind die Praktikantenämter,
für die Anerkennung von Praktikumsleistungen der Fachhochschule ist das Immatrikulationssamt
zuständig.


Praxissemester

Zusätzlich zum erforderlichen Vorpraktikum sind bei der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel zwei Praxissemester für jeden Fachbereich - mit Ausnahme des Fachbereichs Sozialwesen - durchzuführen.

Diese sollten wie die Vorpraktika möglichst in Unternehmen stattfinden.

Im ersten Praxissemester werden in der Regel die Studienarbeiten und im zweiten Praxissemester die Diplomarbeiten angefertigt.

Für die Praxissemester ist das Berufspraxisbüro zuständig, hier kann in die Richtlinien für die Durchführung von Praxissemestern eingesehen werden.